Zwischen Kirche und Staat kam es immer wieder zu Streitigkeiten wegen des fehlenden
Religionsunterrichts und der Einführung des Wehrkundeunterrichts an den
Schulen. Als Kompromiss wurde ausgehandelt, dass der Religionsunterricht außerhalb der
Schule in kirchlichen Einrichtungen stattfand. Junge Erwachsene erhielten die Möglichkeit,
sich wegen ihres Glaubens vom Wehrdienst an der Waffe befreien zu lassen und sich
stattdessen als "Bausoldat" bei der Nationalen Volksarmee zu verpflichten. Absolute
Wehrdienstverweigerer wurden in der DDR mit einer Gefängnisstrafe belegt.
Häufig stellte die Kirche DDR-Bürger ein, die wegen ihrer Opposition oder eines Ausreiseantrags ein Berufsverbot erhielten. Sie arbeiteten beispielsweise als Friedhofsgärtner oder an anderer Stelle
innerhalb kirchlicher Einrichtungen.
Der Staat strich auch einige kirchliche Feiertage wie "Christi Himmelfahrt" oder "Buß- und
Bettag". Wer an diesen Tagen an religiösen Veranstaltungen teilnehmen wollte, musste sich
dafür von der Arbeit frei nehmen. Zudem wurden religiöse Begriffe und Formulierungen im
allgemeinen Sprachgebrauch von staatlichen Einrichtungen durch neutrale ersetzt.