Kirche

Zwischen Kirche und Staat kam es immer wieder zu Streitig­keiten wegen des fehlenden Religions­unterrichts und der Ein­führung des Wehr­kunde­unterrichts an den Schulen. Als Kompromiss wurde ausgehandelt, dass der Religions­unterricht außerhalb der Schule in kirch­lichen Ein­richtungen stattfand. Junge Erwachsene erhielten die Möglich­keit, sich wegen ihres Glaubens vom Wehr­dienst an der Waffe befreien zu lassen und sich stattdessen als "Bau­soldat" bei der Nationalen Volks­armee zu verpflichten. Absolute Wehr­dienst­verweigerer wurden in der DDR mit einer Gefängnis­strafe belegt.
Häufig stellte die Kirche DDR-Bürger ein, die wegen ihrer Opposition oder eines Aus­reiseantrags ein Berufs­verbot erhielten. Sie arbeiteten beispiels­weise als Friedh­ofs­gärtner oder an anderer Stelle innerhalb kirch­licher Einrichtungen.
Der Staat strich auch einige kirch­liche Feier­tage wie "Christi Himmel­fahrt" oder "Buß- und Bettag". Wer an diesen Tagen an religiösen Veranstaltungen teil­nehmen wollte, musste sich dafür von der Arbeit frei nehmen. Zudem wurden religiöse Begriffe und Formu­lierungen im allgemeinen Sprach­gebrauch von staat­lichen Ein­richtungen durch neutrale ersetzt.

DDR Kirche gegen Staat
Demonstranten tragen ein Transparent gegen den Wehrkundeunterricht an Schulen. | Bild © Ralf Kukula