Freizeit

Durch die einge­schränkte Reise­freiheit konnten DDR-Bürger ihren Urlaub nur im eigenen Land oder im sozia­listischen Ausland verbringen. In die Tschecho­slowakische Sozia­listische Republik (kurz: CSSR, heute: Tschechische Republik) konnten die Menschen meistens ohne besondere Genehmigung fahren. Für Reisen nach Bulgarien, Ungarn oder Rumänien musste zuvor eine besondere Reise­genehmigung - "Reise­anlage für den visafreien Reise­verkehr" – bei der Polizei beantragt werden. Diese Reisen wurden besonders bei jenen, die der Staat für verdächtig hielt, nicht immer genehmigt. Schwierig war, dass der Staat den Menschen vorschrieb, wieviel Geld sie für die Reisen tauschen durften. Oft waren das 30 DDR-Mark pro Tag. Die Ostsee war ein beliebtes Reise­ziel im Land, allerdings durfte man die See nicht allein mit einem Boot befahren. Dies konnte schon als "Republik­flucht" angesehen werden, da die Grenze auch durch die Ostsee verlief. Viele Urlaube wurden auch von den Arbeits­betrieben organisiert, da sie eigene Ferien­heime besaßen. Außerdem gab es zahl­reiche staat­liche Camping­plätze im Land. Die FDJ unterhielt auch ein eigenes Reise­büro über das Gruppen­reisen für Jugend­liche angeboten wurden.

DDR Fritzi Urlaubsziel
Für die Bürger der DDR standen nur ausgewählte Orte als Urlaubsziel zur Auswahl.

Weiterführende Videos

Müller | Ausreisemöglichkeit
Müller | Reisefreiheit