Durch die eingeschränkte Reisefreiheit konnten DDR-Bürger ihren Urlaub nur im eigenen Land oder im sozialistischen Ausland verbringen. In die Tschechoslowakische Sozialistische Republik (kurz: CSSR, heute: Tschechische Republik) konnten die Menschen meistens ohne besondere Genehmigung fahren. Für Reisen nach Bulgarien, Ungarn oder Rumänien musste zuvor eine besondere Reisegenehmigung - "Reiseanlage für den visafreien Reiseverkehr" – bei der Polizei beantragt werden. Diese Reisen wurden besonders bei jenen, die der Staat für verdächtig hielt, nicht immer genehmigt. Schwierig war, dass der Staat den Menschen vorschrieb, wieviel Geld sie für die Reisen tauschen durften. Oft waren das 30 DDR-Mark pro Tag. Die Ostsee war ein beliebtes Reiseziel im Land, allerdings durfte man die See nicht allein mit einem Boot befahren. Dies konnte schon als "Republikflucht" angesehen werden, da die Grenze auch durch die Ostsee verlief. Viele Urlaube wurden auch von den Arbeitsbetrieben organisiert, da sie eigene Ferienheime besaßen. Außerdem gab es zahlreiche staatliche Campingplätze im Land. Die FDJ unterhielt auch ein eigenes Reisebüro über das Gruppenreisen für Jugendliche angeboten wurden.