Kirche

Offiziell galt in der DDR Religions­freiheit. Jedoch war das Verhältnis zwischen Kirche und Staats­führung recht schwierig, da Christen verfolgt wurden und der christliche Glaube und die Religion nicht in das sozialistische Welt­bild passten. Die politischen Macht­haber strebten eine strikte Trennung von Kirche und Staat an, deshalb gab es beispiels­weise auch keinen Religions­unterricht an den Schulen. Um ihre Mit­glieder zu schützen, versuchten die Kirchen­vertreter eine "Kirche im Sozialismus" zu begründen, damit Menschen wegen ihres christlichen Glaubens nicht von der Gemeins­chaft ausgeschlossen wurden. Zwischen Kirche und Staat wurde zwar vereinbart, dass die Kirche als Institution weitest­gehend unabhängig blieb und Gläubige vor Unter­drückung geschützt sein sollten, die Realität aber sah anders aus: Im DDR-Alltag kam es aber trotzdem immer wieder zur Aus­grenzung von Kindern, Jugend­lichen oder Erwachsenen, die Mit­glieder in einer Glaubens- oder Religions­gemeinschaft waren. Sie durften nicht zur Ober­schule gehen oder studieren und erlebten viel­fältige Diskriminierungen.

DDR Kirche
Trotz der gesetzlich festgelegten Religionsfreiheit kam es in der DDR immer wieder zur Ausgrenzung von Gläubigen. | Bild © Steffen Giersch

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