Offiziell galt in der DDR Religionsfreiheit. Jedoch war das Verhältnis zwischen Kirche und Staatsführung recht schwierig, da Christen verfolgt wurden und der christliche Glaube und die Religion nicht in das sozialistische Weltbild passten. Die politischen Machthaber strebten eine strikte Trennung von Kirche und Staat an, deshalb gab es beispielsweise auch keinen Religionsunterricht an den Schulen. Um ihre Mitglieder zu schützen, versuchten die Kirchenvertreter eine "Kirche im Sozialismus" zu begründen, damit Menschen wegen ihres christlichen Glaubens nicht von der Gemeinschaft ausgeschlossen wurden. Zwischen Kirche und Staat wurde zwar vereinbart, dass die Kirche als Institution weitestgehend unabhängig blieb und Gläubige vor Unterdrückung geschützt sein sollten, die Realität aber sah anders aus: Im DDR-Alltag kam es aber trotzdem immer wieder zur Ausgrenzung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, die Mitglieder in einer Glaubens- oder Religionsgemeinschaft waren. Sie durften nicht zur Oberschule gehen oder studieren und erlebten vielfältige Diskriminierungen.